Richtlinie zur App-Ausstattung der iPads im Jahrgang 11/Q1

Die iPads der Jahrgänge 11 und Q1 werden zentral über das Mobile-Device-Management (MDM) der Schule verwaltet. Ziel ist eine einheitliche, auf den Unterricht ausgerichtete Geräteausstattung. Die Geräte sind den jeweiligen Schülerinnen und Schülern zugeordnet und können im Unterricht über die Apple-Classroom-App durch die Lehrkraft gesteuert werden. Dabei besteht für die Lehrkraft unter anderem die Möglichkeit, die Bildschirminhalte der Schülergeräte einzusehen.

Die Steuerung und Einsichtnahme über Apple Classroom ist technisch an die räumliche Nähe der Geräte gebunden und daher grundsätzlich nur innerhalb des Unterrichtsraums möglich. Ein Zugriff auf die Geräte oder deren Bildschirminhalte außerhalb dieser räumlichen Nähe, insbesondere im häuslichen Umfeld, ist über Apple Classroom nicht möglich.

Die Geräte sollen grundsätzlich als schulische Lern- und Arbeitsgeräte eingesetzt werden.

1. Grundsatz: Whitelist

Auf den iPads werden ausschließlich die von der Schule freigegebenen Anwendungen bereitgestellt. Die Installation zusätzlicher Apps durch Schülerinnen und Schüler ist nicht vorgesehen.

Standard- und System-Apps

Die für die grundlegende Nutzung des iPads erforderlichen Standard-iOS- und System-Apps bleiben erhalten, soweit sie nicht aus pädagogischen, datenschutzrechtlichen oder administrativen Gründen eingeschränkt werden müssen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Safari
  • Google Chrome oder ein vergleichbarer alternativer Browser
  • Fotos
  • Kamera
  • Dateien
  • Notizen
  • Kalender
  • Rechner
  • Uhr
  • Sprachmemos
  • Kontakte
  • Einstellungen
  • weitere für den Betrieb des iPads erforderliche Standard- und System-Apps
  • Zusätzlich werden folgende Apple-Anwendungen bereitgestellt bzw. erhalten:
  • Keynote
  • Pages
  • Numbers
  • iMovie
  • GarageBand

Schulische Basisanwendungen

  • GoodNotes
  • Apple Classroom
  • Canva
  • Book Creator
  • Microsoft Word
  • Microsoft Excel
  • Microsoft PowerPoint
  • Microsoft Outlook
  • Microsoft ToDo
  • LibreOffice
  • LEO Wörterbuch
  • IServ
  • WebUntis
  • Stoppuhr-App
  • Notability

          Mathematik

  • GeoGebra

    Deutsch / Sprachen / DAZ

  • Antolin
  • Arabisch-Wörterbuch für DAZ
  • Navigium

    Schulbücher und Lernmaterialien

  • BiBox
  • Westermann Vokabeltrainer

    Erdkunde

  • Google Earth
  • ArcGIS Earth

    Chemie

  • AK Kappenberg Minilabor

    Physik

  • PhET Simulationen
  • GeoGebra
  • phyphox
  • Stoppuhr-App

    Sport

  • Video Delay
  • Weitere Lernangebote
  • ANTON-App

Bei Anwendungen, für deren Nutzung persönliche Konten, zusätzliche Lizenzen oder kostenpflichtige Schulzugänge erforderlich sind, wird vor einer dauerhaften Aufnahme geprüft, ob sie schulisch benötigt werden und datenschutzrechtlich sowie lizenzrechtlich eingesetzt werden können.

Bei Anwendungen, für deren Nutzung persönliche Konten, zusätzliche Lizenzen oder kostenpflichtige Schulzugänge erforderlich sind, wird vor einer dauerhaften Aufnahme geprüft, ob sie schulisch benötigt werden und datenschutzrechtlich sowie lizenzrechtlich eingesetzt werden können.

  • Schulische Basisanwendungen
  • GoodNotes
  • Apple Classroom
  • Canva
  • Book Creator
  • Microsoft Word
  • Microsoft Excel
  • Microsoft PowerPoint
  • Microsoft Outlook
  • Microsoft ToDo
  • LibreOffice
  • LEO Wörterbuch
  • IServ
  • WebUntis
  • Stoppuhr-App
  • Notability

3. Webzugriffe

Die Sperrung einer App allein verhindert nicht automatisch die Nutzung des jeweiligen Dienstes über einen Browser.

Deshalb sollen – soweit technisch und organisatorisch möglich – auch die Webangebote der ausdrücklich gesperrten Dienste über das schulische WLAN, die Geräteverwaltung oder die Firewall eingeschränkt werden.

Ausnahmen können von Lehrkräften für einzelne Unterrichtssituationen zugelassen werden, wenn ein Dienst für einen konkreten schulischen Zweck benötigt wird.

4. Installation weiterer Anwendungen

Weitere Apps können nicht eigenständig durch Schülerinnen und Schüler installiert werden.

Wenn Fachschaften oder einzelne Lehrkräfte eine zusätzliche Anwendung für den Unterricht benötigen, erfolgt zunächst eine schulische Prüfung. Dabei sollen insbesondere berücksichtigt werden:

pädagogischer Nutzen

Datenschutz

notwendige Benutzerkonten

Kosten und Lizenzmodell

technische Administrierbarkeit über das MDM

Altersangemessenheit

5. Ziel der Regelung

Mit der festgelegten App-Ausstattung soll erreicht werden, dass

alle Schülerinnen und Schüler über eine vergleichbare technische Arbeitsumgebung verfügen,

die Geräte unmittelbar für den Unterricht einsetzbar sind,

Ablenkungen durch soziale Netzwerke, Spiele und Streamingdienste reduziert werden,

Lehrkräfte nicht im Unterricht kontrollieren müssen, welche privaten Anwendungen installiert sind,

Datenschutz und Jugendschutz berücksichtigt werden und

die iPads vorrangig als Lern- und Arbeitsgeräte wahrgenommen werden.

Die technische Einschränkung ergänzt die allgemeinen Regeln zur schulischen Nutzung digitaler Endgeräte.

6. Überprüfung und Anpassung der Richtlinie

Diese Richtlinie wird in regelmäßigen Abständen überprüft und kann bei Bedarf angepasst werden.

Dabei können insbesondere Rückmeldungen aus den Fachschaften, dem Kollegium, der Schülerschaft und von Erziehungsberechtigten sowie technische, pädagogische, datenschutzrechtliche und lizenzrechtliche Entwicklungen berücksichtigt werden.